Datenschutz wird heutzutage ein immer wichtigeres Thema in der Welt der Videoüberwachung. Je nach Situation ist es alles andere als einfach zu bestimmen, ob man eine Videoüberwachung installieren darf oder nicht. Wichtige Aspekte dabei sind:
– Wird nur privater Raum durch private Personen überwacht?
– Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit muss berücksichtigt werden. Ist die Videoüberwachung verhältnismässig oder gäbe es Alternativen die weniger in die Privatsphäre eingreifen?
Datenschutz und Videoüberwachung
– Auch bei der Installation der Überwachungskameras sollen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit eingehalten werden. Projekte sollen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und nach Transparenz umgesetzt werden. D.h. es soll nur das aufgenommen, was auch wirklich notwendig ist.
– Personen die den Aufnahmebereich betreten, müssen informiert werden (z.B. Piktogramm).
– Die Videoüberwachung darf nur dem Schutz von Personen und Sachwerten dienen.
– Wer hat Zugriff auf die Videoaufnahmen ? Nur das Sicherheitspersonal?
– Wie werden die Videoaufnahmen gesichert?
– Werden Daten per Funk, bzw. WiFi übermittelt, müssen diese verschlüsselt sein.
– Aufgenommene Personendaten dürfen nicht veröffentlicht oder sonst weitergegeben werden. Bei einer Anzeige bei der Polizei, können dieser die Daten aber übergeben werden.
– Tritt kein Ereignis ein, müssen Videoaufnahmen rasch möglichst gelöscht werden.
– Die Verantwortlichen für die Videoüberwachung müssen den überwachten Personen auf Anfrage bekanntgegeben werden.
Die Praxis zeigt, dass bei folgenden Beispielen eine Videoüberwachung zulässig ist:
- Ein Uhrengeschäft will sich gegen Einbrecher schützen.
- Eine Einstellhalle soll gegen Vandalismus geschützt werden.
- Ein Einfamilienhaus, jedoch nur bis zur Grundstücksgrenze.
- Der Balkon des Stockwerkeigentümers, aber nur seinen privaten Bereich.
- Ein Parkhaus oder eine Tiefgarage. Die Daten dürfen aber nur im Ereignisfall eingesehen werden.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr geplantes Videoüberwachungsprojekt dem Datenschutzgesetz entspricht, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem eidgenössischen, dem kantonalen oder dem kommunalen Datenschutzbeauftragten aufzunehmen. Viele Beispiele betreffend das Datenschutzgesetz finden Sie aber auch im Blog «Videoüberwachung: Was ist erlaubt und was nicht?«.
Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen
Videoüberwachung durch private Personen
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Zürich
Videoüberwachung Datenschutz Kanton St.Gallen
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Zug
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Schwyz
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Luzern
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Thurgau
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Basel-Landschaft
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Basel-Stadt
Videoüberwachung Datenschutz Kanton Aargau
Videoüberwachung Datenschutz des Kantons Solothurn